Sonntag, 16. Mai 2010

Spätabtreibungen strenger geregelt


Der Bundestag hat der umstrittenen Praxis der Spätabtreibung engere Grenzen gesetzt. Ärzten wird eine Beratungspflicht auferlegt. Vor einer Abtreibung muss eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.

Berlin. "Nach einer von leisen Tönen geprägten Debatte hat der Bundestag gestern mit 326 gegen 234 Stimmen beschlossen, die umstrittene Praxis der Spätabtreibung künftig strenger zu regeln. Die wichtigsten Punkte: Zwischen der Diagnose, dass ein Kind behindert oder geschädigt zur Welt kommen könnte, und einer Spätabtreibung müssen künftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Der behandelnde Arzt ist zudem verpflichtet, der werdenden Mutter eine Beratung anzubieten. Die Frau darf die Beratung ablehnen. Ein Mediziner, der es versäumt, ein solches Gespräch anzubieten, kann mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro belegt werden. Die Befürworter des neuen Gesetzes kritisierten die bisherige Praxis der Spätabtreibung scharf. Im Fall einer Behinderung des Kindes im Mutterleib setze "zu oft ein Automatismus ein, dass Frauen zu einem Abbruch gedrängt werden", betonte Unionsfraktionsvize Ilse Falk (CDU). Die Befürworter wünschen sich auch mehr Zuspruch für das Leben Behinderter in unserer Gesellschaft. "Durch eine Bedenkzeit gibt es die Hoffnung, dass sich ein Fenster öffnet, Mut zu fassen, sich für das Kind zu entscheiden", betonte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles. Sie verteidigte auch die Pflicht des Arztes, eine Beratung anzubieten, gegen die Argumente jener, die "allein der Frau" die Entscheidung überlassen wollten: "Man darf Allein-Entscheiden nicht mit Allein-Lassen verwechseln." Quelle: Rheinische Post 14.05.2009

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen